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Das neue Zuwendungsempfängerregister ist da. Aber noch nicht so ganz.

Das neue Register sollte eigentlich am 01.01.2024 online gehen. Dies ist jedoch noch nicht geschehen. 

In dieses Register sollen alle gemeinnützigen Organisationen wie Vereine, Stiftungen oder gemeinnützige GmbHs, die nach dem Körperschaftsteuergesetz steuerbefreit sind, eingetragen werden.

Was ist der Hintergrund? 

Das Register soll zum einen Rechtssicherheit und Transparenz schaffen. Es soll Menschen helfen, die Organisation zu finden, die sie (finanziell) unterstützen wollen. Andererseits soll es den Menschen, die sich in den gemeinnützigen Organisationen engagieren, helfen, Spenden zu sammeln.

Welche Informationen werden gespeichert? 

Das Verzeichnis wird vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) geführt. Es erfasst gemäß § 60b Abs. 2 AO alle gemeinnützigen Organisationen mit folgenden Daten

Was ist zu tun? 

“Keep calm and carry on” ist die Devise. Vorerst ist nichts zu tun. Die genannten Daten werden nach und nach von den Finanzämtern an das neue Zuwendungsempfängerregister übermittelt. Sobald das Register online ist (noch nicht absehbar), solltet ihr die dort hinterlegten Daten überprüfen. Vor allem, wenn ihr ein Geschäftskonto und ein separates Spendenkonto habt.

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