Bürgerstiftung Bonn
Die Frist gilt für mehrere Stiftungsvorhaben in der Jugendhilfe für benachteiligte Kinder.
Zum einen die Förderung der Jugendhilfe, insbesondere für sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche in Kitas, Schulen, Jugendzentren und Vereinen durch beispielsweise Angebote, die Kindern und Jugendlichen eine sinnvolle Beschäftigung bieten.
Zum anderen die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen, die infolge einer Erkrankung schwerstbehindert sind und durch Projekte in Rehabilitation, Bildung, Linderung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gefördert werden.
Zuletzt fördert auch die Stiftung Bonner Karneval mit Frist 30. April.
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