Aktuelles Förderangebot
Inklusionsscheck NRW
Vom Land NRW werden Inklusionsmaßnahmen lokaler Initiativen gefördert, die bis 31.12.2024 durchgeführt werden. Es können bis zu 2 Anträge pro Jahr gestellt werden.
Gefördert werden u.a.
- Veranstaltungen,
- Publikationen,
- Ausstellungen,
- Aktivitäten im Kontext von Digitalisierung,
- Öffentlichkeitsarbeit,
- Fortbildungen,
- Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit.
Die Fördersumme von 2.000€ wird 300 Initiativen gewährt.
am 20. Februar findet eine Infoveranstaltung zum Inklusionsscheck NRW statt.
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