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Aktuelles Förderangebot

Inklusionsscheck NRW

Vom Land NRW werden Inklusionsmaßnahmen lokaler Initiativen gefördert, die bis 31.12.2024 durchgeführt werden. Es können bis zu 2 Anträge pro Jahr gestellt werden.

Gefördert werden u.a.

  • Veranstaltungen, 
  • Publikationen, 
  • Ausstellungen, 
  • Aktivitäten im Kontext von Digitalisierung, 
  • Öffentlichkeitsarbeit,
  • Fortbildungen,
  • Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit.

Die Fördersumme von 2.000€ wird 300 Initiativen gewährt.

am 20. Februar findet eine Infoveranstaltung zum Inklusionsscheck NRW statt.

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