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Hybridversammlungen: Rechtliche Anforderungen

Das Amtsgericht Spandau entschied, dass die Einladungen zu Hybridversammlungen bestimmten rechtlichen Anforderungen entsprechen müssen, um gültige Beschlüsse zu ermöglichen. Die Einladungen müssen laut § 32 Abs. 2 BGB klare Informationen zur elektronischen Teilnahme und den Mitgliedsrechten bieten, einschließlich der Möglichkeit, Rede- und Antragsrechte wahrzunehmen. Eine verbindliche Anmeldefrist darf nur dann festgelegt werden, wenn sie in der Satzung des Vereins verankert ist. Fehlen diese Informationen, können die Beschlüsse der Versammlung als unwirksam erklärt werden.

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